Kinderrechte in Kreisgesprächen mit Kindern in der Grundschule

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(von Ulrike Beate Müller, Februar 2025)

Dieser Beitrag gehört zur Festreihe, die wir Annedore Prengel zu Ihrem 80. Geburtstag widmen. Weitere Beiträge, die zu dieser Reihe gehören, finden Sie unter der Kategorie #FestreiheAnnedorePrengel

Abbildung 1: Kinder machen auf ihre Rechte aufmerksam, Deutsches Kinderhilfswerk 2021, S. 26

Was sind Kinderrechte und wie sinnvoll ist das Thema für Kreisgespräche in der Grundschule? Wie können Kinderrechte in Kreisgesprächen im Umgang miteinander tatsächlich umgesetzt werden? Damit befasst sich dieser Blogbeitrag.

Was sind Kinderrechte und wie gehören Kinderrechte in die Schule?

1989 verabschiedete die UN-Generalversammlung die Kinderrechtskonvention (KRK) , welche in Deutschland und insgesamt in 196 Ländern weltweit bis heute unterzeichnet worden und somit geltendes Völkerrecht ist. Die Abschnitte der KRK, auch Artikel genannt, können in Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte unterteilt werden (Deutsches Kinderhilfswerk 2024b).
Für alle Bundesländer in Deutschland wurde 2018 beschlossen, dass die Menschenrechte, das Menschenrecht auf Bildung und die Verwirklichung der Kinderrechte zentral für die Bildung und Erziehung in der Schule sind. Ebenso wurde formuliert, dass es eine Aufgabe der Schule ist, zu einer sensiblen Haltung gegenüber Menschenrechten zu erziehen und das hierfür nötige Wissen und Fähigkeiten im Umgang hiermit zu vermitteln. Kinder sollen die Achtung der anderen und die Rechte aller im täglichen Umgang erfahren (Kulturministerkonferenz (KMK) 2018, S. 3f.).
Inken Heldt (2022, S. 271) beschreibt drei Anforderungen von Kinderrechten an die Umsetzung in der Schule:

  1. Kinderrechte sind als verbindliche Anforderungen an die gesamte Gestaltung der Schule zu verstehen.
  2. Kinderrechte sollen im Unterricht in der Schule behandelt werden, um Kindern den Sinn, die Bedeutung und die Reichweite der Kinderrechte verständlich zu machen.
  3. Kinderrechte setzen eine verbindliche Vorgabe für den Umgang von Lehrpersonen mit Kindern z.B. durch dialogisch angelegtes Lehren und Lernen, eine Anerkennung der kindlichen Selbstbestimmung und gegenseitige Achtung.

Die Reckahner Reflexionen zur Ethik pädagogischer Beziehungen sind eine Initiative zur Verbesserung des pädagogischen Umgangs in der Schule. Sie formulieren Leitlinien für einen ethisch begründeten und ethisch unzulässigen Umgang von Lehrpersonen mit Schülerinnen und Schülern (Prengel 2020). Lehrpersonen sollen eine doppelte Aufgabe erfüllen: Sie sollen zum einen menschenrechtsbasiertes Verhalten und Wissen über einen humanen Umgang miteinander weitergeben. Zum anderen sollen sie Kinder zu „Prozesse(n) des Nachdenkens und Sprechens“ anstoßen, damit Kinder über einen humanen Umgang miteinander nachdenken und diesen weiterentwickeln können (Prengel & Maywald 2020, S. 7).


Annedore Prengel und Bernd Overwien (2007) sehen das Recht auf Bildung für Kinder geschwächt, wenn die Rechte auf Meinungsäußerung, das Privatrecht und das Recht auf Schutz vor schlechter Behandlung in der Schule nicht ausreichend beachtet werden (S. 109). Das kann z.B. in Ritualen vorkommen, wenn Kinder ungefragt allein vor der Klasse etwas präsentieren sollen oder wenn Klassenarbeiten zurückgegeben werden. Zur Verbesserung der schulischen Situation von Kindern reiche es nicht aus, Kinder über Demokratie zu informieren. Ein insgesamt demokratisches Schulleben, Freiräume für selbstbestimmtes Handeln und variierende Formen der Teilhabe wie z.B. Kreisgespräche können die Situation verbessern (Prengel & Overwien 2007, S. 110).

Warum sind Kreisgespräche gut geeignet für die Grundschule?

Annedore Prengel und Dörthe van der Voort bezeichnen den Kreis für Versammlungen von Menschen als „die demokratischste aller Formen“ (Prengel/Voort 1996). Kreisgespräche sind grundsätzlich gut geeignet für wertschätzendes Lernen mit Kindern, weil die Sitzordnung im Kreis für alle Personen – Kinder und Lehrperson – eine gleiche Position schafft: Alle können bezogen auf die Position gleich gut sehen und gesehen werden (Heinzel 2003). Auch die Regeln in einem Kreisgespräch können bzw. sollten so angelegt sein, dass alle Kinder und die Lehrperson anerkennend und wertschätzend miteinander umgehen, z.B. sich gegenseitig zuhören und alle ausreden lassen. Die Gesprächsregeln sollten Kinder und Lehrperson vorher gemeinsam besprechen und festlegen (Heinzel 2020).
Friederike Heinzel entdeckte vorwiegend drei verschiedene Typen an Kreisgesprächen in der Schule: 1) Gespräche mit Schwerpunkt auf Problemen der Kinder, 2) eher sachliche Unterrichtsgespräche mit starker Lenkung durch die Lehrperson, 3) Gespräche mit Schwerpunkt auf kindlicher Teilhabe und recht gleichwerter Einbringung durch die Kinder (2003).
Für die doppelte Aufgabe von Lehrpersonen, Wissen und menschenrechtsbasiertes Verhalten zu vermitteln und zugleich ein Nachdenken und Diskutieren darüber anzuregen (Prengel & Maywald 2020, siehe oben), scheinen Kreisgespräche demnach gut geeignet zu sein. Für diese doppelte Aufgabe wurden Kreisgespräche zu Kinderrechten in der Schule geführt.

Kreisgespräche zu Kinderrechten – Wie wurde vorgegangen?

In einer eigenen kleinen Untersuchung wurden fünf Kreisgespräche zu Kinderrechten an verschiedenen Grundschulen in Hessen geführt. In Gruppen haben Studierende des Fachs Sachunterricht überlegt, wie sie die Kinder in das Thema Kinderrechte einführen wollen und welche Fragen sie die Kinder in dem gemeinsamen Kreisgespräch reflektieren lassen wollen (Müller 2024). Kinder und Eltern wurden vorab über die Kreisgespräche informiert. Nach der Einwilligung aller beteiligten Kinder und Eltern wurden die Gespräche 2023 durchgeführt, auditiv aufgezeichnet und anschließend wörtlich anonymisiert aufgeschrieben. Die Studierenden wurden vor und nach den Kreisgesprächen schriftlich zum Gelingen der Kreisgespräche befragt. Für die Auswertung wurden zwei Fragen formuliert:

  1. Wie geeignet sind Kreisgespräche zur Thematisierung und zur kritischen Reflektion von Kinderrechten in der Grundschule?
  2. Inwieweit ermöglichen Kreisgespräche einen kinderrechtsbasierten Umgang mit den Kindern?

Was sind die Ergebnisse der Kreisgespräche zu Kinderrechten?

Die erste Untersuchungsfrage richtete sich darauf, wie geeignet Kreisgespräche zur Thematisierung und Diskussion von Kinderrechten sind.
Im Kreisgespräch der Gruppe 4 war das Thema in der Klasse noch nicht behandelt worden, durch das Kreisgespräch begannen die Kinder aber, gemeinsam darüber nachzudenken:
St : „Was sind Kinderrechte überhaupt? Habt ihr das alle schon mal gehört? Hattet ihr das auch schon im Unterricht irgendwann?“
S1: Nein. (…)
S2: Also manchmal hören die Erwachsenen den Kindern nicht immer zu, aber Kinder haben auch das Recht etwas zu sagen, also Kinder dürfen auch etwas machen.
S1: „Auch Kinder gleichbehandeln, wie Erwachsene.“
S2: Kindern auch mehr Freiheit zu lassen.
Antworten auf die Untersuchungsfrage lassen sich auch in den Angaben der Studierenden nach den Kreisgesprächen dazu finden, inwieweit die Kinder aus ihrer Perspektive durch das Kreisgespräch etwas bezüglich der Kinderrechte hinzugelernt haben. Sie konnten Kinderrechte inhaltlich mit den Kindern bearbeiten, was die folgenden Antworten zeigen:
„Die Kinder haben gelernt, dass es überhaupt Kinderrechte gibt.“ (Studentin 24, schriftliche Befragung)
„Ihr Blick wurde für Kinderrechte geöffnet und geschärft, indem sie sich mit den Fragen von uns auseinandergesetzt haben.“ (Studentin 7, schriftliche Befragung)
In Bezug auf Diskussion und Nachdenken wurden z.B. diese Antworten auf dieselbe Frage von den Studierenden gegeben:
„(…) Sie haben etwas in Bezug auf Meinungsbildung und -Verteidigung gelernt.“ (Studentin 49, schriftliche Befragung)
„Sie kannten das Thema schon, haben jedoch durch die erneute Auseinandersetzung ihren eigenen Standpunkt und die Bedeutsamkeit des Themas für sie selbst herausarbeiten können.“ (Studentin 54, schriftliche Befragung)
Die obigen Antworten zeigten sich auch in den Aufzeichnungen der Gespräche, dadurch dass die Kinder unterschiedliche Meinungen ausdrücken und verteidigen, wie z. B. im Gespräch der Gruppe 2:
B: „Ein Kinderrecht, das Kinder regieren können.“
S: „Das geht zu weit.“
B: „Wir regieren ein Orchester, regieren ein ganzes Land.“
J: „Nein, das geht zu weit.“
J: „Ich will ein Kinderrecht machen, bei dem man alles machen darf, was man möchte, außer wenn man gerade keine Zeit hat.“
K: „Ein Recht auf Taschengeld.
S: „Du hast Recht.“
D: „Ein Recht, dass die Kinder über die Eltern bestimmen können.“
S: „Das geht zu weit.“
D: „Sagen, dass Papa kein Video mehr gucken darf.“
S: „Ähm [..] am besten wäre, dass Eltern die Kinder nicht anschreien.“
Durch ein gemeinsames Gespräch kann es folglich gelingen, Möglichkeiten, Vor- bzw. Nachteile und essenziell bedeutsame Rechte gemeinsam zu überdenken.

Abbildung 2: Ein Kreisgespräch in der Schule. Deutsches Kinderhilfswerk 2024c (ohne Seite)

Die zweite Untersuchungsfrage befasste sich damit, wie Kreisgespräche einen kinderrechtsbasierten Umgang mit Kindern ermöglichen. Hierzu äußerten die Studierenden schriftlich auf die Frage bezogen, wie die Kinder durch die Kreisgespräche profitiert haben:
„- Sehr profitiert – einfach auch gehört werden bzw. sich gehört fühlen (…)“ (Studentin 27, schriftliche Befragung)
„Alle Schüler*innen wurden einbezogen und konnten frei ihre Meinung äußern.“ (Studentin 35, schriftliche Befragung)
Die Aussagen der Studierenden konnten in den Kreisgesprächen genauer analysiert werden. Im Kreisgespräch der Gruppe 3 wurden die Kinder zu Beginn darauf hingewiesen, dass die Aufnahmen der Gespräche ohne Namen verschriftlicht und später gelöscht werden.
„Damit es nicht auf der Aufnahme zu erkennen ist, wer was sagt, sondern es soll immer alles anonym sein. Habt ihr auch diesen Zettel unterschrieben? Und die Aufnahme löschen wir auch, nachdem wir das ausgewertet haben. Also das weiß keiner später mehr.“ (Studentin 1, Kreisgespräch 3)
Aufgrund des Anspruchs, Antworten auf vorab erstellte Fragen zu Kinderrechten zu erhalten, wurde die Lenkung in allen Gesprächen von den Studierenden vorgenommen. Grundsätzlich konnten die Kreisgespräche aber durch vorab festgelegte, gemeinsame Regeln recht gleichwertig im Umgang mit den Kindern gestaltet werden. In allen Kreisgesprächen sollten sich die Kinder melden und durften dann weitere Kinder selbst drannehmen. Die Kinder achteten dabei zum Teil gegenseitig auf eine gleichwertige Einhaltung:
St: „Ja, du hast dich gemeldet. Und dann nehmt euch gerne wieder gegenseitig dran.“
Kreisgespräch Gruppe 5
St: ,,Und wenn ihr etwas sagen wollt, am besten melden. (…) S1, und du darfst dann weiter drannehmen.’’ (…)
St: ,,S4, nimmst du dran?’’ (…)
S2: ,,Nimm erstmal die, die noch gar nicht geredet haben oder zumindest nicht so viel, S8.’’
Wenn ein Kind etwas nicht erklären konnte oder mochte, wurde das akzeptiert:
St: ,,Magst du es erklären einmal? Oder soll wer anders?’’ (…)
S16: ,,Ich kann das nicht erklären.’’ (…)
S15: ,,Vielleicht kann das jemand anders nochmal erklären.’’
St: ,,Magst du wen drannehmen? (Gemurmel). Hört ihr der S11 einmal zu?’’
Bei der Gesprächsführung haben die Studierenden wiederholt darauf geachtet, dass die verschiedenen Kinder zu Wort kommen und ausreden dürfen:
Kreisgespräch 4
St1: Richtig ja, was wollest du sagen?
S: „Auch das Gleiche.“
St3: „Auch das, dass man Kindern zuhören sollte?“
S: „Ja, genau.“
St2: „Was wolltest du noch sagen?“

Abbildung 3: Gemeinsame Beachtung der Regeln, S. 11, Reckahner Regelbüchlein

Wie sind die Ergebnisse zu deuten?

Von den Studierenden wurde deutlich gesagt, dass die Kinder durch die Kreisgespräche einiges über Kinderrechte dazugelernt haben. Bisher wissen Kinder in Deutschland nämlich immer noch zu wenig über Kinderrechte (Hülster & Müthing 2020). Kreisgespräche können also sinnvoll für das Thema der Kinderrechte im Unterricht genutzt werden. Die Studierenden berichteten auch, dass die Kreisgespräche ein kritisches Nachdenken über Kinderrechte ermöglicht haben. Das zeigt die Chance, die Kreisgespräche bieten, wenn sie im Sinne des Philosophierens mit Kindern durchgeführt werden (Michalik 2022). Einschränkend ist dennoch anzumerken, dass eine Kultur des Nachdenkens und unbefangenen Diskutierens sicherlich erst nach regelmäßigem Gebrauch in einer Kindergruppe gefestigt wird (Müller 2024). Für die weitere Auswertung der Kreisgespräche ist die Untersuchungsfrage spannend, welche Kinderrechte den Kindern am wichtigsten sind und welche Lösungen auf Probleme sie ansprechen. Im Kreisgespräch der Gruppe 6 waren die Kinder zunächst sehr albern – möglicherweise aufgrund der unbekannten Situation mit fremden Erwachsenen, nicht zu wissen, was die Erwachsenen als Ziel haben oder wie sie vor den anderen Kindern reagieren sollen. Es entwickelte sich letztendlich aber ein langes, ernsthaftes Gespräch, in welchem viele bedeutsame Fragen von Kindern angesprochen wurden: Welches Verhalten im Krieg ist richtig? Wie können Freiheit und Sicherheit miteinander abgewogen werden?
Im Umgang der Studierenden mit den Kindern wurde deutlich, dass sie das Recht auf Privatleben der Kinder durch Einholung ihrer Unterschriften und durch den Hinweis auf eine anonymisierte Verschriftlichung geachtet haben. Gleiche Rechte und Mitbestimmung aller Kinder haben sie durch Melden und durch das Drannehmen von anderen versucht umzusetzen. Auch wurde ausdrücklich nachgefragt, damit möglichst alle sagen konnten, was sie dachten. Das verdeutlicht, dass sie zu einem gelingenden Kreisgespräch beigetragen haben, indem sie den Kindern zugehört haben (Reckahner Reflexion 2, Prengel 2020, Anhang 2) und versucht haben, auf die Interessen der Kinder zu achten (Reckahner Reflexion 5, Prengel 2020, Anhang 2).

Was kann aus den Ergebnissen abgeleitet werden?

Kreisgespräche zeigten sich als gut geeignet, Kinder mit Kinderrechten vertraut zu machen und gemeinsam über diese kritisch nachzudenken. Bei Beachtung gemeinsamer Regeln wurde deutlich, dass Kreisgespräche einen wertschätzenden, menschenrechtsbasierten Umgang fördern können. Kollegiale Hospitationen und Besprechungen können dabei unterstützen, einen wertschätzenden Umgang zu stärken und möglicherweise unzulässiges pädagogisches Verhalten gemeinsam zu verändern. Da alle Handlungsebenen in der Schule eng verwoben sind (Prengel 2020, S. 73ff.), sollten Kinderrechte in der Gestaltung der gesamten Schule bearbeitet werden (Heldt 2022), wie es z.B. explizite Kinderrechteschulen tun (Deutsches Kinderhilfswerk 2024d; Unicef 2024). Für die zukünftige internationale Forschung ist es interessant, Kinderrechte und im Besonderen die Reckahner Reflexionen in Untersuchungen mit Kindern einzubeziehen.

Abbildung 4: Verschiedene Kinder bilden zusammen eine Gruppe, Deutsches Kinderhilfswerk 2021, S. 72

Schlusswort zweier Kinder einer 4. Klasse als Appell, Kinderrechte zu achten

C: „Die Eltern können auch mal ihrem Kind vertrauen. (…) K?“
K: „Das man halt als Kind auch seiner Fantasie viel Platz lassen darf. Und dann halt in die Wolken gucken und sagen, guck mal, das sieht aus wie ein Drache, zum Beispiel. Und dann sollen die Eltern nicht sagen: Komm, das ist nur eine Wolke, komm mach mal was Vernünftiges (…). Das heißt man darf da noch in die Wolken gucken oder sich Steine angucken.“ (Kreisgespräch 6)


Zur Autorin und ihren Bezügen zu Annedore Prengel

Ich, Ulrike Beate Müller, bin Lehrerin und Erziehungswissenschaftlerin mit dem Schwerpunkt auf grundschulpädagogischen Fragestellungen. Ich interessiere mich besonders dafür, wie das Lehren und Lernen mit allen verschiedenen Kindern inklusiv gestaltet werden kann und welche Perspektive die Kinder dabei haben.
Annedore Prengel und ich kennen uns seit 2003, als ich begonnen habe, als studentische Mitarbeiterin für sie an der Universität Potsdam zu arbeiten. Nach meinem Referendariat in der Schule war ich als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei ihr tätig und habe 2013 meine Doktorarbeit bei ihr als Doktormutter abgeschlossen. Ihr habe ich zu verdanken, für wertschätzendes Verhalten einzutreten und die kindliche Perspektive so besonders zu schätzen.

Literatur

Deutsches Kinderhilfswerk 2024a: Die Geschichte der Kinderrechte. Link: https://www.kinderrechte.de/kinderrechte/geschichte-der-kinderrechte (Zugriff am 29.07.2024)
Deutsches Kinderhilfswerk 2024b: Das Gebäude der Kinderrechte. Link: https://www.kinderrechte.de/kinderrechte/aufbau-der-konvention (Zugriff am 29.07.2024)
Deutsches Kinderhilfswerk 2024c: Kinder-Rechte in leichter Sprache. Link: https://www.dkhw.de/leichte-sprache/ (Zugriff am 29.07.2024)
Deutsches Kinderhilfswerk 2024d: https://www.kinderrechte.de/kinderrechtebildung/kinderrechteschulen (Zugriff am 02.08.2024)
Deutsches Kinderhilfswerk (2021): Die Kinderrechte. Die Kinderrechte der Vereinten Nationen im Wortlaut und so umgeschrieben, dass Kinder sie verstehen können. Link: https://shop.dkhw.de/de/5-kinderrechte-artikel (Zugriff am 31.07.2024)
Heinzel, F. (2020): Gespräche. In: von Reeken, D. (Hrsg.): Handbuch Methoden im Sachunterricht. Aktualisierte Auflage. Hohengehren: Schneider, S. 101-110.
Heinzel, F. (2003): Zwischen Kindheit und Schule – Kreisgespräche als Zwischenraum. ZBBS H. 1/2003, S. 105-122.
Heldt, I. (2022): Kinderrechte. In: Baumgardt, I. & Lange, D. (Hrsg.): Young Citizens. Handbuch politische Bildung in der Grundschule. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, S. 269-275.
Hülster, J. & Müthing, K. (2020). LBS-Kinderbarometer. So denken wie! Stimmungen, Meinungen und Trends von 9-14-Jährigen. Bielefeld: wbv media.
Kultusministerkonferenz (2018): Menschenrechtsbildung in der Schule. Link: https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1980/1980_12_04-Menschenrechtserziehung.pdf (Zugriff am 29.07.2024)
Michalik, K. (2022): Philosophieren mit Kindern. In: Kahlert, J. et al. (Hrsg.). Handbuch Didaktik des Sachunterrichts. 3. Auflage, Bad Heilbrunn, 450-455.
Müller, U. B. (2024): Philosophische Kreisgespräche mit Kindern im Sachunterricht – Diskutieren und Reflektieren aus studentischer Perspektive. GDSU Journal, S. 131-141. https://gdsu.de/sites/default/files/newsletter/GDSU-Journal-15.pdf
Prengel, A. & van der Voort, D. (1996): Vom Anfang bis zum Abschluß: Vielfalt durch „Gute Ordnung“ – Zur Arbeit mit Kindern in einer Schule der Demokratie. In: Helsper, W., Krüger, H.-H.; Wenzel, H. (Hrsg.): Schule und Gesellschaft im Umbruch. Theoretische und internationale Perspektiven. Weinheim und Basel, S. 299-318.
Prengel. A. (2020): Ethische Pädagogik in Kitas und Schulen. Weinheim und Basel: Beltz.
Prengel, Annedore; Maywald, Jörg (2020): Handreichung für Teams zur pädagogischen Arbeit mit dem „Reckahner Regelbüchlein für große und kleine Kinder“ – Leben und Lernen mit den Kinderrechten. URL: https://www.paedagogische-beziehungen.eu/regelbuechlein
Unicef (2024): Schulen leben Kinderrechte. https://www.unicef.de/informieren/einsatz-fuer-kinderrechte/kinderrechteschulen (Zugriff am 02.08.2024)

Aktuelle Links zu Materialien für Kinder
Deutsches Kinderhilfswerk. Frei zugängliche Materialien zu Kinderrechten. Link: https://shop.dkhw.de/de/5-kinderrechte-artikel (Zugriff am 31.07.2024)
Reckahner Reflexionen. Frei zugängliche Materialien. Link: https://paedagogische-beziehungen.eu/ regelbuechlein/ (Zugriff am 31.07.2024)
UNICEF. Frei zugängliche Materialien zur Kinderrechtskonvention.

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