(6. Mai 2024 / Katja Langer-Bachmann)

Pädagogische Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe müssen ein Schutzkonzept gegen Gewalt erarbeiten (§45 SGB VIII). In immer mehr Bundesländern wird dies auch in Schulen zur Pflicht, z.B. Schleswig-Holstein oder Berlin. Schule, Kita und Jugendhilfe sollen sichere Orte für Kinder und Jugendliche sein, in denen Kinder Vertrauen in Erwachsene haben können, ihre eigenen Grenzen und Bedürfnisse wahrnehmen und diese auch zeigen können. Hintergrund sind die vielen aufgedeckten Skandale in Bezug auf sexualisierte Gewalt, aufgrund jener das Amt der Unabhängigen Beauftragen für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) sowie der „runde Tisch“ zu Aufklärung sexueller Gewalt ins Leben gerufen wurde. Ziel ist es, Kinder demnach vor sexualisierter Gewalt zu schützen, darüber hinaus aber auch – im Sinne eines weiten Schutzverständnisses (Maywald 2019) – vor jeder anderen Form von Gewalt. Dazu zählen auch körperliche und seelische Gewalt, Diskriminierung und Mobbing. Die konkrete Erarbeitung eines Schutzkonzeptes berücksichtigt zudem alle Rechte von Kindern: Die Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechte. Dies kommt in den zu erarbeitenden Bausteinen zum Tragen:  Zu diesen gehören „Risiko- und Potenzialanalyse“, „Verhaltenskodex“ „Leitbild“, „Prävention“, „Intervention“, „Partizipation“, „Beschwerde- und Ansprechstellen“, „Fortbildungen“ und „Personalverantwortung“ (Die Bausteine variieren je nach Handreichung und Handlungsempfehlung Zur Erarbeitung von Schutzkonzepten gibt es sehr viele Handreichungen und Empfehlungen. Als Beispiel schauen Sie die Berliner Empfehlungen für Schule  oder die Handreichung von F.I.P.P. e.V..

Seelische Gewalt als eine Gewaltform

Auch wenn in der Literatur und in Handreichungen seelische Gewalt und Machtmissbrauch mit aufgenommen und abgefragt werden, wird diese Gewaltform nur selten explizit benannt. Dabei ist sie die am häufigsten vorkommende Form von Gewalt (Prengel 2019) und wird immer noch oft tabuisiert. Die Reckahner Reflexionen können genau an dieser Stelle ansetzen, da sie zum Ziel haben, die Gewaltform der seelischen Gewalt im Bildungswesen abzubauen (Deutsches Institut für Menschenrechte et al. 2017). Damit bieten sie – als Ergänzung zu Konzepten, die z.B. die sexualisierte Gewalt im Fokus haben – ein ethisches Normativ für ein Schutzkonzept auf der Interaktions- und Beziehungsebene. Denn ihre Grundlage sind die Menschen- und Kinderrechte sowie Erkenntnisse aus den unterschiedlichen Forschungsgebieten und sie beinhalten Inklusion und Demokratie als Basis guter Schule. Auch die Unabhängige Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs weist auf die Reckahner Reflexionen im Rahmen der Schutzkonzeptentwicklung hin (Link).

Im Folgenden wird dargestellt, wie die Reckahner Reflexionen einerseits rechtlich und werteorientiert und andererseits ganz konkret bei der Erarbeitung von Bausteinen im Prozess der Entwicklung von institutionellen Schutzkonzepten hilfreich sein können. Im Rahmen dieses Artikels kann nicht näher auf Hintergrund, Inhalt, Prozess usw. von Schutzkonzepten eingegangen werden. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, Unterstützung von externen Fachleuten in Anspruch zu nehmen.

1. Gemeinsamkeiten von Schutzkonzept und Reckahner Reflexionen

Werte- und Rechtsebene

Oberstes Ziel eines Schutzkonzeptes ist der Verringerung von jeglicher Form von Gewalt gegenüber Kindern und die Entwicklung einer klaren Haltung, die ein eindeutiges Bekenntnis zum Schutz von Kindern vor Gewalt beinhaltet. Bei den Reckahner Reflexionen liegt der Schwerpunkt auf der seelischen Gewalt als die am häufigsten vorkommende Form von Gewalt.

Die Kinder- und Menschenrechte dienen als Basis sowohl der Reckahner Reflexionen als auch des Schutzkonzepts. Die Menschenwürde des Kindes ist dabei handlungsleitend und dementsprechend unverhandelbar. Im Kern geht es darum, ein Bild vom Kind als eigenständiges Rechtssubjekt zu entwickeln, das über seine eigenen Angelegenheiten selbst verfügen darf. Weitere rechtliche Bezüge finden sich für beide Konzepte beispielsweise im – auch seelischen – Gewaltverbot (BGB § 1631), im SGB VIII sowie in den Landes- und Schulgesetzen der Bundesländer.

Die Umsetzung der Kinderrechte hängt neben der Schaffung von entsprechenden Strukturen und Maßnahmen vor allem mit der (professionellen) Beziehungsgestaltung der Erwachsenen zu den ihnen anvertrauten und formal sowie emotional abhängigen Kindern zusammen. Hierbei spielen die asymmetrischen Machtverhältnisse (Helsper & Hummrich 2014) und der Umgang mit Macht eine besondere Rolle.

  • Setzen die Erwachsenen ihre Macht zum Wohle und im Sinne der „besten Interessen“ des Kindes ein? Oder setzten sie ihre Macht ein um eigene Begehrlichkeiten, Bedürfnisse und Wünsche bzw. einen bestimmten Plan zu erfüllen?
  • Nutzen sie ihre Macht auch als Verantwortungsträger*innen für das (pädagogische) Handeln und die Beziehung zum Kind?
  • Schaffen sie mittel ihrer Macht ein Klima des Vertrauens, leiten sie die Kinder gemäß ihren Rechten an, klären sie diese über ihre Rechte auf? Sorgen sie dafür, dass die Rechte der Kinder imschulischen Alltag verankert werden?

Step by step – Umsetzung eines Schutzkonzepts

Zu den notwendigen Schritten gehören bei beiden Konzepten beispielsweise die Sensibilisierung für Gewaltformen gegenüber Kindern und die Anregung sowie Verankerung von Reflexionsprozessen. Dazu dienen beispielsweise Instrumente wie (kollegiale) Fallberatung, Teamarbeit, Intervision und Hospitationen, verbunden mit einer gelebten Fehler- und Feedbackkultur und einer Kultur des Hinschauens. Es werden Regelungen für einen anerkennenden Umgang mit Kindern sowie Übereinkommen darüber getroffen, wie auf pädagogisches Fehlverhalten reagiert wird. Hinzu kommen Präventionsmaßnahmen (z.B. zu ihren Rechten, zu ihren Grenzen, zu Sexualität usw.) und niedrigschwellige Beschwerdeverfahren.  Dabei muss die Partizipation der Kinder bei allen Schritten so hoch wie möglich sein. Die formale Partizipation (z.B. Klassenräte, SV etc.) spielt eine große Rolle, darf sich darin aber nicht erschöpfen, sondern muss sich auf der Werte- und Haltungsebene und im täglichen Miteinander widerspiegeln. Nur dadurch kann ein Machtgefälle abgebaut und Machtmissbrauch entgegengetreten werden.

2. Erarbeitung von Bausteinen des Schutzkonzepts mithilfe der Reckahner Reflexionen

Beim Verhaltenskodex handelt es sich um eine verbindliche Vereinbarung zum Umgang des Personals mit den Kindern, bei der die Rechte der Kinder und eine dementsprechende Haltung im Mittelpunkt stehen. Es wird formuliert, welches Verhalten vonseiten der Erwachsenen erwünscht und welches unzulässig ist und auf welchen Werten das Miteinander basiert. Grenzachtender, anerkennender Umgang sowie die Achtung eines angemessenen Nähe- Distanz-Verhältnisses stehen dabei im Vordergrund und sollen eine zugewandte, bedürfnisorientierte Haltung der Erwachsenen widerspiegeln (Link zu einem Beispiel).

Eine mögliche Herangehensweise, einen Verhaltenskodex zu formulieren, ist die Verwendung einer Verhaltensampel für das Kollegium. Dabei werden Handlungsweisen und Ansprachen gegenüber Kindern in die drei Kategorien grün (=erwünschtes Verhalten, das Kinder in ihrer Entwicklung fördern kann), gelb (kritisches Verhalten, das Kinder in ihrer Entwicklung blockieren kann) und rot (unzulässiges Verhalten, das falsch ist und Kindern schadet) eingeordnet. Diese entwickelt das Kollegium partizipativ, was folglich auch die Etablierung einer Feedback- und Fehlerkultur beinhaltet. Nicht zu verwechseln mit der Verhaltensampel als Ermahnungssystem für Kinder, die kinderrechtlich als unzulässig einzustufen ist.

Die Leitlinien als konkrete Unterstützung

Hierbei können auch konkrete Szenen und Handlungen aus dem eigenen pädagogischen Alltag mit den Reckahner Leitlinien abgeglichen und entsprechend in die Ampelfarben einsortiert werden. Anschließend können für diese Situationen Kodexformulierungen geschaffen werden, die sich mit den Leitlinien vereinbaren lassen. 

Weitere Möglichkeiten sind z.B.

  • Selbst erlebte, beobachtete oder fiktive Szenen sowie Szenen aus den INTAKT-Studien werden anhand der Leitlinien analysiert und in die Ampel oder in „erwünschtes“ und „unzulässiges“ Verhalten für den Verhaltenskodex eingeordnet. Beispiel aus dem Schulalltag: Ein Kind zeigt zum 2. Mal in der Stunde das Toilettenzeichen. Als es wieder zurückkommt, melden sich 3 Schüler:innen, die auch auf die Toilette gehen möchten. Die Lehrerin sagt daraufhin zu dem Kind: „Siehst du, was du da wieder angerichtet hast? Du bist kein Kindergartenkind mehr. In Zukunft gehst du erst nach der Stunde auf die Toilette.“
  • Sensible Bereiche, die im Schutzkonzept besonders berücksichtigt werden (z.B. Umgang auf Klassenfahrten, in 1zu1-Situationen, im Sportunterricht, mit Sprache, mit Medien etc.), werden mit den Reckahner Leitlinien analysiert und bewertet. Beispiel: Ein Lehrer zieht sich mit einer Schülerin in einen Raum zur Einzelförderung zurück.
  • Die einzelnen Leitlinien der Reckahner Reflexionen werden diskutiert. Dazu werden passende Situationen aus dem Alltag in der eigenen Einrichtung/Schule gefunden und eine Haltung dazu für den Verhaltenskodex und das Leitbild formuliert. Beispiel: Ein Kind steht im Teilungsraum auf dem Fensterbrett. Die Pädagogin bittet das Kind herunterzukommen. Als es sich weigert, fasst sie das Kind an und zerrt es vom Fensterbrett.
  • Anerkennung soll nach den Reckahner Reflexionen auf allen Ebenen des Bildungssystem gestärkt werden. Die Basis einer anerkennenden Beziehungskultur und einer Kultur des Hinschauens, wie sie im Schutzkonzept erarbeitet werden soll, ist die Beziehung der Kolleg:innen untereinander. Die Schaffung einer offenen Fehlerkultur und damit der Umgang mit „pädagogischen Kunstfehlern (Prengel 2019)“ gehören genauso dazu wie eine Feedbackkultur, die auf einer grundsätzlichen „Anerkennung des Anderen (ebd. 2019)“ fußt.
  • Bei der Verankerung von Ansprechstellen und Beschwerdestrukturen sowie der Etablierung einer „Kultur der Besprechbarkeit“ werden die Reckahner Reflexionen als Richtschnur verwendet: Kinder und Jugendliche werden wertschätzend angesprochen und behandelt (Leitlinie 1) und Erwachsene hören den Kindern und Jugendlichen zu (Leitlinie 2). Ziel sollte immer sein, die Zugehörigkeit aller zu gewährleisten (Leitlinie 4). Mögliche Not, Kummer, Schmerzen und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen stehen im Vordergrund (Leitlinie 5). Diskriminierungen, Abwertungen, Grenzüberschreitungen und Übergriffigkeiten, Herabsetzungen, unfreundliche Behandlung und alle weiteren Formen von Verletzungen sind Gründe, sich zu beschweren (siehe Leitlinien 7, 8 und 9), genauso wie das Ignorieren von sämtlichen Gewaltformen wie z.B. Mobbing (siehe Leitlinie 10). Die Leitlinie 2 ist dabei besonders zu berücksichtigen: Kinder und Jugendliche haben nicht nur ein Recht auf Gehör, wie es in Artikel 2 der UN-Kinderrechtskonvention steht, sondern ihre emotionale und kognitive Entwicklung ist mitunter davon abhängig, wie wir ihnen zuhören und ob wir ihnen glauben und sie wirklich ernst nehmen. Wenn nicht, kann eine Beschwerde zu einer sekundären Diskriminierung führen (Foitzik et al. 2018). Im besten Falle werden Kinder und Jugendliche durch effektive Beschwerdeverfahren zu Selbstachtung und Anerkennung der Anderen angeleitet (Leitlinie 6).

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass im Sinne eines Schutzkonzeptes dasjenige Verhalten als grenzachtend gilt, was nach den Reckahner Reflexionen ethisch zulässig ist. Umgekehrt ist ethisch unzulässiges Verhalten jegliche grenzüberschreitende, übergriffige und straffällige Verhaltensweise.

Sofern sich ein Kollegium tiefgreifend mit den Leitlinien der Reckahner Reflexionen mit all ihren Konsequenzen auseinandergesetzt hat, ist die Integration aller 10 Leitlinien ins Leitbild des Schulprogramms sinnvoll. Als ethische Leitlinien beziehen sie per se schon den kinderrechtsbasierten Kinderschutz (Maywald 2019) mit ein.

Die Entwicklung eines Schutzkonzeptes braucht viel Zeit und erfordert eine effektive multiprofessionelle Zusammenarbeit sowie ein hohes Maß an Partizipation und Reflexionsbereitschaft im Kollegium. Auch die Kinder sollen selbstverständlich daran beteiligt werden (§ 8 SGB VIII). Es ist aber ein lohnenswerter Prozess, der sich letztlich auf das Klima der Einrichtung/Schule auswirkt und die Institution zu einem Ort machen kann, an dem sich alle wohlfühlen.

Um den Gesamtprozess zu erleichtern, ist es ratsam, unterstützende Maßnahmen und mögliche Orientierungsrahmen hinzu zu ziehen. Einen solchen Orientierungsrahmen bieten die Reckahner Reflexionen.

Zur Autorin: Katja Langer-Bachmann ist tätig im Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) Berlin-Spandau sowie Referentin für Kinderrechte, Demokratiebildung, pädagogische Beziehungen, katja.langer-bachmann@degede.de

Bildquelle: Via Pixabay von Gerd Altmann

Literatur:

  • Deutsches Institut für Menschenrechte Berlin; Deutsches Jugendinstitut München; Menschenrechtszentrum an der Universität Potsdam; Rochow-Museum & Akademie für bildungsgeschichtliche und zeitdiagnostische Forschung an der Universität Potsdam (2017): Reckahner Reflexionen zur Ethik pädagogischer Beziehungen, Reckahn
  • Foitzik, A., Holland-Cunz, M, Riecke, C. (2018) Praxisbuch diskriminierungskritische Schule. Weinheim: Beltz.
  • Helsper, W., Hummrich, M. (2014). Die Lehrer-Schüler-Beziehung. In: Tillack, C., Fischer, N., Raufelder, D., Fetzer, J.: Beziehungen in Schule und Unterricht. Teil 1: Theoretische Grundlagen und praktische Gestaltungen pädagogischer Beziehungen. (S. 32-59) Leverkusen: Verlag Barbara Budrich.
  • Maywald, J. (2019). Gewalt durch pädagogische Fachkräfte verhindern. Freiburg: Herder.
  • Prengel, A. (2019). Pädagogische Beziehungen zwischen Anerkennung, Verletzung und Ambivalenz. Leverkusen: Verlag Barbara Budrich.