(von Martina Hehn-Oldiges und Britta Ostermann)

Zurzeit kann beobachtet werden, dass in der pädagogischen Praxis vermehrt „Ampel- oder Verstärkersysteme“ als Methode zur Regulierung des Arbeits- und Sozialverhaltens eingesetzt werden.

Dies ist nachvollziehbar, da es die Bemühungen zeigt, herausforderndem Verhalten zu begegnen, wenn andere Maßnahmen nicht erfolgreich zu sein scheinen. In diesem Beitrag werden beispielhaft häufig anzutreffende Ermahnungssysteme dargestellt, deren Ziele und Wirkungen kritisch beleuchtet sowie mögliche Grenzen und Gefahren für den Erwerb eines Regelverständnisses beschrieben. Das Dilemma der Nutzung von Sanktionierungen für pädagogischen Beziehungen wird dabei besonders betrachtet. Der Beitrag endet mit Anregungen für den pädagogischen Alltag und mit Vorschlägen dazu, welche Alternativen zu Ermahnungen, Strafen und Sanktionen genutzt werden können.

Ein Beispiel: Michael ist 10 Jahre alt. Während des Unterrichts steht er auf und läuft durch den Raum.  Die Lehrerin ermahnt ihn. Im Vorbeigehen schlägt er mit der Hand auf Lisas Kopf.  Die Lehrkraft belehrt ihn darüber, dass er das zu unterlassen habe und hängt sein Foto zur roten Ampel, wie es vorher im Gespräch über die Regeln vereinbart wurde und erinnert ihn daran, dass er nun in der Pause nicht hinausgehen darf. Michael haut daraufhin Lisa noch einmal…

Zu berücksichtigen ist hier: Die Anleitung durch die Lehrerin entspricht nicht Michaels basalen kognitiven Fähigkeiten. In seinem Sprachverständnis verfügt Michael bisher erst über die Schlüsselwortstrategie. Aus entwicklungspsychologischer Sicht könnte man sagen, dass diese Strategie dem Entwicklungsalter eines Kleinkindes entspricht. D.h. bei der Erklärung von Regeln und Abläufen versteht Michael einzelne Schlüsselworte aber noch keine komplexen Erläuterungen oder Wenn-Dann-Zusammenhänge, wie z.B.: „Wenn Du andere schlägst, kommst Du auf ‚rot’ und darfst nachher in der Pause nicht mit den anderen hinausgehen“.  Sein Impuls, während des Unterrichts aufzustehen und herumzulaufen kann z.B. daraus resultieren, dass er dem Unterricht nicht folgen kann. Die Ermahnung der Lehrerin empfindet er vielleicht als ungerecht und er entlädt diese emotionale Belastung, indem er Lisa schlägt. Die Lehrerin muss nun die Sanktion einhalten. Michael wird sein Verhalten vielleicht kurzfristig einstellen, um ‚rot‘ zu vermeiden. Er wird es vermutlich aber nicht aufgeben können, da er den Handlungskontext nicht verstehen konnte und diese Ursache der Regelverletzung durch die verantwortlichen Erwachsenen nicht analysiert wird.

Beispiele für pädagogische Maßnahmen:

  • Regeln und Ziele konkret, positiv formuliert und erreichbar
  • Rituale anbieten, die die Verhaltenssicherheit erhöhen
  • Machtkämpfe vermeiden
  • Logische Konsequenzen anstelle von Sanktionen
  • Handlungssicherheit im Konfliktfall
  • Hinweise zum Einsatz von Verstärkersystemen

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Zu den Autorinnen:

Martina Hehn-Oldiges, Förderschullehrerin a.D., Fortbildungsreferentin; Dr. Britta Ostermann, Lehrerin und Erziehungswissenschaftlerin. Die Autorinnen waren an der Entwicklung der „Reckahner Reflexionen zur Ethik pädagogischer Beziehungen“ beteiligt. Sie arbeiten aktiv im interdisziplinären Arbeitskreis „Menschenrechtsbildung“ im Rochow-Museum und Akademie für bildungsgeschichtliche und zeitdiagnostische Forschung e.V. an der Universität Potsdam mit.

Als Maximilian Winter den Beitrag von Martina Hehn-Oldiges und Britta Ostermann hier entdeckte, war ihm sofort das Ermahnungssystem aus seiner Grundschulzeit wieder präsent. Hier berichtet er von seinen Erfahrungen: